Honorar

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

  • Vorab-Gespräch – telefonisch  kostenlos (ca. 15 Min.)
  • Erstgespräch / probatorische Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen): 65,00 € pro Sitzung (50 Min.)
  • Einzeltherapie / Folgesitzung: 55,00 € pro Sitzung (30 Min.)
  • Einzeltherapie / Folgesitzung: 85,00 € pro Sitzung (50 Min.)
  • Doppelstunde: probatorische Sitzungen 120,00 € pro Sitzung (90 Min.) // Folgesitzung oder psychologische Beratung  170,00 € pro Sitzung (90 Min.)
  • Psychologische Beratung: 55,00 € (ca. 30 Min) // 85,00 € (ca. 50 Min.)

Weitere Leistungen

  • Hypnose-Coaching: 150,00 € pro Sitzung (ca. 120 min.) inkl. Anamnese
  • Stellvertreter-Hypnose: 130,00 € pro Sitzung (ca. 90 min.) inkl. Anamnese
  • Entspannungshypnose:  40,00 € pro Sitzung (ca. 30 min – 40 min)

Stornierungsbedingungen 

  • Kostenfreie Absage:

    • Bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin

  • Kurzfristige Absage (< 24 Stunden vorher):

    • 50 % des Stundensatzes werden berechnet

  • Absage am selben Tag (ab 0:00 Uhr) oder Nichterscheinen:

    • 100 % des Stundensatzes werden in Rechnung gestellt

Bitte um Verständnis, dass das Risiko kurzfristiger Ausfälle nicht allein getragen werden kann. Mit der Terminvereinbarung gelten diese Stornierungsbedingungen als akzeptiert.

Therapie als Selbstzahler*in

Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen, bietet Ihnen das einige Vorteile:

  • Keine langen Wartezeiten auf eine Kostenübernahme oder einen Therapieplatz

  • Kurzfristige Termine sind in dringenden Fällen oft möglich

  • Diskretion: Ihre Krankenkasse erhält keine Informationen, Diagnosen oder Berichte

  • Flexible Gestaltung: Dauer und Häufigkeit der Sitzungen orientieren sich individuell an Ihren Bedürfnissen – ohne Vorgaben von außen

  • Individuelle Begleitung: Der therapeutische Prozess kann ganz auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Teil der Kosten – bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Versicherung.

In manchen Fällen lassen sich die Therapiekosten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zu Ermäßigungen in besonderen Lebenssituationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.